Laut Beschluss der kantonalen Steuerverwaltung Freiburg vom 9. Mai 2003 ist der Verein „Die Familie im Garten“ von den Steuern befreit. Die Spenden sind steuerlich abziehbar und zwar entsprechend der kantonalen Gesetzgebung bis zum Höchstbetrag von 20%. Ein Dankesschreiben, das als Beleg für das Steueramt dienen kann, wird für jede Spende ab Fr. 100.- zugeschickt. Wir wissen, dass viele Personen weniger hohe Beträge spenden oder Beiträge zahlen, aber an mehrere Institutionen. Für sie alle kann auf Anfrage hin ein Spendenbeleg für das Steueramt ausgestellt werden.